Wichtige Hinweise

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich (gilt auch für minderjährige egal welchen Alters):

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus ist zu beachten, dass jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument benötigt.

 

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Leishmaniose/Sandmücken Prävention für Ihren Hund:

Geeignet sind gängige Spot-on-Präparate, die rechtzeitig vor Reiseantritt auf die Haut des Tieres aufgetragen werden. Bitte sprechen Sie am besten mit Ihrem Tierarzt.

Quelle: Bundestierärztekammer e.V. (bundestieraerztekammer.de)

 

Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt

In Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.

 

Medizinische Versorgung

Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

 

Auto fahren

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-Links Regel.

Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.

 

Quelle: Italien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Stand 06.03.2023

 

Wichtige Rufnummern

Rettungsdienst (Europaweit Notruf) - 112

Feuerwehr - 115

Polizei (Carabinieri)- 112

Polizei - 113

ADAC Ausland Notrufstation - +49 89 22 22 22

ADAC Medizinischer Notfallservice - +49 89 76 76 77

Bankkarte verloren - +49 116 116

 

Haftungsausschluss: Für die Angaben wird keine Haftung bezüglich der Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. 

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